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   OVG Brandenburg, 09.04.1999 - 2 A 95/98.A   

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OVG Brandenburg, 09.04.1999 - 2 A 95/98.A (https://dejure.org/1999,15061)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 09.04.1999 - 2 A 95/98.A (https://dejure.org/1999,15061)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 09. April 1999 - 2 A 95/98.A (https://dejure.org/1999,15061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer politische Verfolgung von Anhängern der Khalistan-Bewegung in Indien bei Ausweisung in ihr Heimatland; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache wegen Bestehens einer inländischen Fluchtalternative in Indien; Gewährung von Asyl an einen politisch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 591
  • DÖV 2000, 300
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 L 3779/00

    Abwägung; Baugebiet; bauliche Anlage; bebautes Gebiet; Bebauungsplan;

    Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat auf Klagen der Klägerin die Bescheide der Bezirksregierung Weser-Ems vom 30. März 1998 und 22. April 1998 im angegriffenen Umfang durch Urteil vom 28. Januar 2000 aufgehoben (2 A 95/98 und 2 A 108/98).

    Zu berücksichtigen ist nunmehr jedoch, dass die Bezirksregierung Weser-Ems mit Bescheid vom 15. November 2000 die vom Rat der Klägerin am 25. September 1997 beschlossene 29. Änderung und den entsprechenden Bericht der am 4. Dezember 1997 beschlossenen Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im Anschluss an den rechtskräftigen Abschluss der ursprünglich beim VG Osnabrück anhängigen Klageverfahren 2 A 95/98 und 2 A 108/98 genehmigte und die Klägerin die Erteilung der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht hat (s. § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB).

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2018 - 10 LA 349/18

    Divergierende Rechtsprechung; Klärungsbedürftigkeit; Vorlagebeschluss

    Ebenso wenig wie der bloße Hinweis auf eine von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts abweichende Rechtsprechung ausreicht, um den Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds gerecht zu werden (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt u.a. Senatsbeschlüsse vom 27.08.2018 - 10 LA 7/18 -, juris Rn. 6, und vom 11.07.2018 - 10 LA 290/18 -, n.v.; vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, juris Rn. 22; Roth in Posser/Wolf, BeckOK VwGO, Stand: 01.04.2018, § 124a Rn. 69; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 20.09.2017 - 20 ZB 17.31166 -, Rn. 3, und vom 27.03.2017 - 20 ZB 17.50008 -, juris Rn. 4; OVG Brandenburg, Beschluss vom 09.04.1999 - 2 A 95/98.A -, juris Rn. 4), vermag auch der pauschale Hinweis auf einen Vorlagebeschluss eines anderen Gerichts die erforderliche Darlegung nicht zu ersetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2018 - 1 B 44/18 -, juris Rn. 4; vgl. dazu auch BFH, Beschluss vom 27.06.1985 - I B 27/85 -, juris Rn. 13 (Bezugnahme auf ein anhängiges Revisionsverfahren)).
  • OVG Hamburg, 22.09.2000 - 3 Bf 38/99

    Kriterien für die Annahme einer Scheinehe; Bindung eines Ausländers an die

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  • OVG Brandenburg, 28.10.2003 - 2 A 369/02

    Zu den Darlegungsanforderung bei der Begründung einer Verletzung des Anspruches

    Darlegung bedeutet allgemein, dass sich dem Antrag nähere und substantiierte Ausführungen dazu entnehmen lassen, warum ein Zulassungsgrund im konkreten Fall als gegeben erachtet wird (vgl. u. a. Beschlüsse des Senats vom 9. April 1999 - 2 A 95/98.A -, NVwZ 2000, 591 und vom 2. Oktober 2003 - 2 A 360/02.AZ - EA. S. 2).
  • OVG Saarland, 25.01.2023 - 2 A 11/22

    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung im Asylprozess;

    [vgl.OVGBrandenburg, Beschluss vom 9.4.1999 - 2 A 95/98.A -, juris] Dies setzt aber u.a. voraus, dass im Zulassungsvorbringen deutlich gemacht wird, dass in den betreffenden Entscheidungen zur selben Rechts- oder Tatsachenfrage ein abweichender Standpunkt vertreten wird, was die Darlegung einer Vergleichbarkeit der Fallgestaltung oder zumindest der Übertragbarkeit des Standpunktes auf den vorliegenden Fall und die Darstellung der sich gegenüberstehenden unterschiedlichen Rechts- oder Tatsachengrundsätze erfordert.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.2022 - 13 A 10402/21

    Syrien: Dublin Griechenland; Zurückweisung der Berufung, da keine grundsätzliche

    Dies setzt aber (u.a.) voraus, dass im Zulassungsvorbringen deutlich gemacht wird, dass in den betreffenden Entscheidungen zur selben Rechts- oder Tatsachenfrage ein abweichender Standpunkt vertreten wird, was die Darlegung einer Vergleichbarkeit der Fallgestaltung oder zumindest der Übertragbarkeit des Standpunktes auf den vorliegenden Fall und die Darstellung der sich gegenüberstehenden unterschiedlichen Rechts- oder Tatsachengrundsätze erfordert (vgl. Seibert, in: Sodan/ Ziekow, a.a.O., § 124a Rn. 212; OVG Brandenburg, Beschluss vom 9. April 1999 - 2 A 95/98.A -, juris Rn. 4).
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